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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainings und Veranstaltungsverträge zwischen Kathrin Feindor und ihren Auftraggebern, nachfolgend auch Kunden oder Teilnehmer genannt.

Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten von Kathrin Feindor abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 

Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
 

1. Vertragsabschluss

Mit der Beauftragung von Kathrin Feindor durch den Auftraggeber (schriftliche Anmeldung zu einem Training oder Buchung einer anderen Veranstaltung; auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme (Auftragsbestätigung) dieses Angebots durch Kathrin Feindor zustande.

Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches Kathrin Feindor für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.


2. Umfang der Leistung

Der Umfang der Leistung ergibt sich auf Grundlage des jeweiligen Trainings- bzw. Veranstaltungsvertrages. Eine Garantie für einen seitens des Kunden subjektiv vorgestellten Trainingsverlauf wird nicht gegeben.

Kathrin Feindor behält sich Leistungsänderungen nach Trainingsbeginn aus Gründen der effektiveren und effizienteren Zielerreichung im Sinne des Kunden vor.


3. Honoraranspruch / Bezahlung

Kathrin Feindor hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Das Honorar wird vertraglich vereinbart.

Der Auftraggeber erhält eine Rechnung, die innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzüge zu begleichen ist. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann die Erfüllung der Leistung auf einen anderen Termin verschoben werden (siehe hierzu auch Punkt 4).


4. Kündigung / Absage einzelner Trainings seitens des Auftraggebers

Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen.

Bei Trainings in Firmen bzw. Organisationen:

Wird die Ausführung des Auftrages nach Zustandekommen des Vertrags durch den Auftraggeber verhindert (z. B. wegen Kündigung oder Verschiebung) so gilt folgende Stornoregelung mit der Maßgabe grundsätzlicher Terminflexibilität auf beiden Seiten:

  1. bis 12 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; keine Stornokosten

  2. bis 8 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 25 %

  3. bis 4 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 50 %

  4. unter 4 Wochen vorher: Fakturierung von 75 %

  5. ab 1 Woche vorher: Fakturierung von 100%

 

Bei Privat-Trainings:

Der Rücktritt ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei. Danach fällt eine Stornogebühr von EUR 100,– an, die ggf. auf ein späteres Training angerechnet werden kann.

Kathrin Feindor muss Kontingente in Seminarhäusern fest buchen und hat bei Stornierung Kosten zu tragen. Daher wird die Tagungspauschale (Übernachtung/Verpflegung im Seminarhaus und anteilige Kosten für Raum) in jedem Fall in Rechnung gestellt und ist von dem Teilnehmer zu zahlen, falls der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann (z. B. durch eine vom Teilnehmer selbst gestellte Ersatzperson). Die Fristen und Stornogebühren des Seminarhauses werden dabei an den Teilnehmer weitergegeben.


5. Kündigung / Absage einzelner Trainings seitens Kathrin Feindor

Der Veranstalter kann aus wichtigem Grunde, z. B. bei Krankheit oder zu geringer Teilnehmerzahl, das Training oder die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet oder es wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ein neuer Termin vereinbart. Kathrin Feindor haftet in dem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto (z. B. Mietwagen), Bahn oder Flugzeug.


6. Trainingsvoraussetzungen / Haftungsausschluss

Kathrin Feindor arbeiten als Trainer und Feelings Practitioner Coach, einer Spezialisierung im Kontext von Possibility Management. Sie vermitteln den Teilnehmern neue Möglichkeiten, Techniken und Prozesse, die der Entwicklung und Selbstheilung dienen. Kathrin Feindor ist weder Heilpraktikerin noch Psychotherapeutin und ersetzt diese auch nicht. Die Trainings von Kathrin Feindor stellen keinen Ersatz für eine Therapie oder ärztliche Behandlung dar. Die Teilnahme erfolgt seitens der Teilnehmer auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist zu jeder Zeit seine eigene Autorität und trägt die volle Verantwortung für seine Teilnahme und sein Agieren. Kathrin Feindor haftet nicht für Schäden, die aus der Nicht-Einhaltung der Anweisungen von Kathrin Feindor durch den Kunden bzw. die Teilnehmer entstehen. Ebenso haftet Kathrin Feindor nicht für Schäden, die sich der Auftraggeber bzw. Kunde selbst oder anderen dritten zufügt. Kathrin Feindor haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Mit Ausnahme von Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind Schadensansprüche des Kunden gegen Kathrin Feindor ausgeschlossen. Diese Punkte gelten für Indoor- wie Outdoor-Veranstaltungen. Mit der Teilnahme an einem Training oder Coaching akzeptiert der Teilnehmer automatisch diese AGB. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die gesondert ausgewiesenen Hinweise zur Teilnahme an Trainings und Coaching.


7. Nebenabreden

Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.


8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.


9. Gerichtsstand ist Paderborn.


10. Anbieter

Kathrin Feindor

Hinweise zur Teilnahme an Trainings und Coachings von Kathrin Feindor

Kathrin Feindor arbeitet als Feelings Practitioner Trainer und Coach nach Possibility Management© und vermitteln den Teilnehmern (nachfolgend auch Kunden oder Teilnehmer genannt) in Trainings und Coachings neue Möglichkeiten, Techniken und Prozesse, die der Entwicklung und Selbstheilung dienen. Dabei ist jeder Teilnehmer zu jeder Zeit seine eigene Autorität und trägt die volle Verantwortung für seine Teilnahme und sein Handeln.

Bitte lesen Sie folgenden Text aufmerksam durch:

  • Im Verlauf von Trainings und Coachings findet ein intensiver Lernprozess statt und es kann zu körperlichen, geistigen, emotionalen und energetischen Reaktionen kommen. Das Lernen von etwas Neuem kann starke Gefühle auslösen. Der Teilnehmer erkennt dies an und stimmt zu, dass er die volle Verantwortung für jegliche automatische Reaktionen übernimmt, die für ihn bei diesem Lernprozess aufkommen könnten. Er übernimmt außerdem die 100%ige Verantwortung, für sein körperliches, geistiges, emotionales und energetisches Wohlbefinden zu sorgen.

  • Kathrin Feindor ist weder Heilpraktikerin noch Psychotherapeutinnen und ersetzen diese auch nicht. Laufende Behandlungen und Therapien sollen nicht unterbrochen oder abgebrochen werden bzw. eine künftige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden. Die Trainings und Coachings dienen der Persönlichkeitsentwicklung und unterstützen den Selbstheilungsprozess. Sie stellen keine Heilkunde dar und sind kein Ersatz für medizinische und/oder psychotherapeutische Behandlungen.

  • Es werden keine Diagnosen, Therapien oder Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonstige Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt oder Heilversprechen gegeben. Bei den angebotenen Trainings und Coachings handelt es sich um eine ganzheitliche Weiterbildung. Der Teilnehmer nimmt unter der Maßgabe an einem Training oder Coaching teil, dass ihm keine gesundheitliche Erkrankung oder Einschränkungen bekannt sind und aus medizinischer Sicht keinerlei sonstige Indikationen vorliegen, die eine Teilnahme an einem Training oder Coaching ausschließen.

  • Kathrin Feindor geht nur so weit, wie der Kunde oder Teilnehmer bereit ist zu gehen, d. h. er übernimmt selbst Verantwortung für die Geschwindigkeit der eigenen Entwicklung insbesondere bei Einzel-Coachings wird der Verlauf zum Großteil vom Teilnehmer bestimmt.

  • Mit der Teilnahme an einem Training oder Coaching stimmt der Kunde bzw. Teilnehmer zu, dass er die obigen Hinweise sowie die AGB des Anbieters Kathrin Feindor gelesen, verstanden und anerkannt hat. Außerdem stimmt er zu, dass er sich freiwillig zur Teilnahme an einem Feelings Practitioner Training oder Coaching entschieden hat und weiß, dass er die volle Verantwortung für sich und sein Handeln während des und nach den Trainings und Coachings trägt.

       gez. Kathrin Feindor

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